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Majestätsbeleidigung – Was ist das denn?

Eintrag vom 24. Mai 2016

Böhmermann vs. Erdogan- ich denke mal, dass dieses Thema jedem klar ist und nicht weiter erläutert werden muss. Merkel spricht sich für ein Verfahren gegen Böhmermann aus und tut damit einen großen Schritt zurück in der Pressefreiheit.

Laut Wikipedia lautet die Defintion der Pressefreiheit: „Pressefreiheit bezeichnet das Recht von Rundfunk, Presse und anderen Medien auf freie Ausübung, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen.“ Dies hat Böhmermann mit seinem „Gedicht“ im Satire-Magazin extra3 gegen Erdogan getan. Er hat seine Meinung frei geäußert und hat seine Meinung unzensiert veröffentlicht. Erdogan fühlt sich angegriffen und was passiert? Ein deutscher Botschafter in der Türkei muss sich dafür rechtfertigen und prompt soll ein Verfahren gegen Böhmermann eingeleitet werden. Merkel stimmt diesem zu und laut ihrer Begründung hat Böhmermann gegen §103 im SGB „Mäjestätsbeleidigung“ verstoßen. Jetzt sind Politik und Volk aufgebracht. Poltiker beraten sicn nun darüber in einer Eil-Initiative, dass dieses Gesetz schleunigst gestrichen wird. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty äußert sich dazu: „ Warum soll die Beleidigung eines Staatsoberhaupts schärfer bestraft werden, als die eines Polizeibeamten? Der Straftatbestand dient doch nur zur Einschränkung der Meinungsfreiheit der Bevölkerung und deswegen gehört er abgeschafft!“ Und genau das ist der springende Punkt: In einer Demokratie hat jeder Mensch Grundrechte, dazu gehören Freiheit, Meinungsfreiheit und auch die Pressefreiheit. Wir leben ganz lustigerweise in einer DemokBöhmermann vs. Erdogan- ich denke mal, dass dieses Thema jedem klar ist und nicht weiter erläutert werden muss. Merkel spricht sich für ein Verfahren gegen Böhmermann aus und tut damit einen großen Schritt zurück in der Pressefreiheit. Laut Wikipedia lautet die Defintion der Pressefreiheit: „Pressefreiheit bezeichnet das Recht von Rundfunk, Presse und anderen Medien auf freie Ausübung , vor allem das unzensierte und Veröffentlichen von Informationen und Meinungen.“ Dies hat Böhmermann mit seinem „Gedicht“ im Satire-Magazin extra3 gegen Erdogan getan. Er hat seine Meinung frei ausgeübt und hat seine Meinung unzeniert veröffentlicht. Erdogan fühlt sich angegriffen und was passiert? Ein deutscher Botschafter in der Türkei muss sich dafür rechtfertigen und prompt soll ein Verfahren gegen Böhmermann eingeleitet werden. Merkel stimmt diesem zu und laut ihrer Begründung hat Böhmermann gegen §103 im SGB „Mäjestätsbeleidigung“ verstoßen. Jetzt ist Politik und Volk aufgebracht. Poltiker beraten sicn nun darüber in einer Eil-Initiative, dass dieses Gesetz schleunigst aus dem Much gestrichen wird. Kutschaty äußert sich dazu: „ Warum soll die Beleidigung eines Staatsoberhaupts schärfer bestraft werden, als die eines Polizeibeamten? Der Straftatbestand dient doch nur zur Einschränkung der Meinungsfreiheit der Bevölkerung und deswegen gehört er abgeschafft!“ Und genau das ist der springende Punkt: In einer Demokratie hat jeder Mensch Grundrechte, dazu gehört Freiheit, Meinungsfreiheit und auch die Pressefreiheit. Wir leben ganz lustigerweise in einer Demokratie hier in Deutschland und nur, weil Erdogan das nicht passt, was wir Deutschen von seiner schrecklichen Poltik halten, ist das kein Grund, direkt Menschen anzuklagen- weil wir hier wenigstens Rechte haben, anders als in der Türkei, wo ganz auf alte Sitten gelegt wird und das türkische Volk nur das im Fernsehen zu sehen bekommt, was Erdogan „genehmigt“.

Pia

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