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Schulordnung

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Neufassung 2012

Unsere Schule ist ein Ort, an dem wir uns alle wohlfühlen wollen. Dies geht nicht ohne gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme.

  1. Wir gehen mit Menschen, Geräten und Gegenständen sorgsam um.
  2. Wir helfen alle mit, den Schulhof und das Gelände sauber zu halten.
  3. Die Spielgeräte sind für die SchülerInnen des Jahrgangs 5 – 7 vorgesehen. Der Bolzplatz ist in der 1. Pause für die Jahrgänge 5, 6 und 7 reserviert.
  4. Das Basketballfeld bleibt den Klassen ab Jahrgang 8 vorbehalten.
  5. Alle SchülerInnen gehen unmittelbar nach Ankunft auf den Schulhof. SchülerInnen, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen ihre Fahrzeuge bis 7.40 Uhr im Fahrradschuppen ab, diejenigen, die mit Roller, Mofa oder Moped kommen, auf dem Schülerparkplatz. Der Fahrradschuppen wird bis mittags verschlossen.
  6. Vor dem Beginn des Unterrichts und während der Pausen halten sich alle SchülerInnen nur innerhalb des markierten Schulhof-Bereichs auf.
  7. SchülerInnen der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Schulzeit nur mit Erlaubnis einer Lehrerin/eines Lehrers verlassen.
  8. Rauchen, Alkohol und Drogen sind auf dem Schulgelände untersagt. Waffen und waffenähnliche Gegenstände sind auf dem Schulgelände verboten.
  9. Die SchülerInnen halten sich in den großen Pausen auf dem Schulhof, in der Pausenhalle, in der Mensa oder in den Freizeiträumen auf.
  10. Nach dem 1. Gong endet die Pause und die SchülerInnen begeben sich unverzüglich zu den Unterrichtsräumen. Der Unterricht beginnt mit dem 2. Gong.
  11. Während der Unterrichtszeit verhalten wir uns im Schulgebäude besonders ruhig.
  12. Falls eine Lehrerin/ein Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse erschienen ist, geht die Klassensprecherin/der Klassensprecher in das Sekretariat, um dort Bescheid zu geben.
  13. In den Mittagspausen sind die Klassenräume und Flure Ruhezonen.
  14. Der Gebrauch von Handys und allen anderen privaten elektronischen Aufzeichnungs- und Übermittlungsgeräten ist auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler nicht gestattet.