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Keine Handy-Nutzung an der Verbundschule Hille!

Die Schulkonferenz der Verbundschule Hille hat am 30.9.2007 zur Handynutzung an unserer Schule folgenden Beschluss gefasst:

Der Gebrauch von Handys und allen anderen privaten elektronischen Aufzeichnungs- und Übermittlungsgeräten ist auf dem Schulgelände der Verbundschule Hille ab dem 01. Jan. 2008 für alle Schülerinnen und Schüler nicht mehr gestattet.

Somit müssen Handys von Schülerinnen und Schülern, soweit sie von ihnen überhaupt auf dem Schulgelände mitgeführt werden, grundsätzlich ausgeschaltet sein. Gleiches gilt für alle Arten von elektronischen Medien zur Unterhaltung oder Aufzeichnung. Wenn Schülerinnen und Schüler solche Geräte – auf eigene Gefahr – mitbringen, sind diese (unzugänglich) in den Taschen aufzubewahren.
Über die Benutzung in begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Lehrerin oder der Lehrer im Einzelfall.

Mit dieser Maßnahme sollen alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Lehrerinnen und Lehrer vor Übergriffen und Herabwürdigung geschützt werden.

Die beteiligten Gremien von Schülern, Eltern und Lehrern sind vor der Beschlussfassung von der Kriminalpolizei informiert und beraten worden. Alle waren übereinstimmend der Meinung, dass der Schutz der Persönlichkeit aller Menschen an unserer Schule sehr hoch zu bewerten ist und die Maßnahme eines Verbotes rechtfertigt.

Wer sich nicht an den Beschluss der Schulkonferenz hält, will u.U. Rechtsverletzungen begehen und verstößt auf jeden Fall gegen die Hausordnung unserer Schule. Deshalb hat die Lehrerkonferenz am 18.12.07 Ausführungsbestimmungen dazu beschlossen:

Bei Verstoß gegen diesen Beschluss sind Lehrerinnen und Lehrer befugt, erzieherische Maßnahmen einzuleiten und das Gerät vorübergehend einzuziehen.

Die eingezogenen Geräte werden im Sekretariat verwahrt und bei nicht volljährigen Schülern dort nur an deren Erziehungsberechtigte gegen Unterschrift ausgehändigt (oder auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten an die Schülerin/den Schüler).

Bei volljährigen Schülern wird das Gerät, frühestens am Ende des Schultages, auf schriftlichen Antrag hin zurückgegeben.