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Webinar – Law4School

Eintrag vom 7. Dezember 2023

WhatsApp und Co. – Alles erlaubt? Das ist eine Frage, die für uns immer wichtiger geworden ist, weswegen unsere Klasse vor den Herbstferien an einem „Law4School“-Webinar zu diesem Thema teilgenommen hat. Was das ist? Ein Webinar ist so wie ein Seminar, also wie eine Fortbildung oder Schulung, nur dass alles online stattfindet.

Unser Webinar wurde von der Rechtsanwältin Gesa Stückmann aus Rostock geleitet. Die Kosten für unser Webinar hat die Firma Naue aus Espelkamp übernommen, ohne deren Spende die Teilnahme für uns nicht so unkompliziert möglich gewesen wäre. Mit uns zusammen nahmen zur gleichen Zeit mehre Klassen von unterschiedlichen Schulen aus ganz Deutschland an dem Webinar teil. Nachdem Frau Stückmann alle Teilnehmer*innen begrüßt und die Möglichkeit erklärt hatte, wie während des Webinars Fragen gestellt und beantwortet werden können, hat sie uns einzelne Fälle zum Thema Mobbing bzw. Cybermobbing vorgestellt, wie Benjamin Fokken, der auch schon ein Buch gegen Mobbing herausgebracht hat. Frau Stückmann hat uns erklärt, dass es beim Cybermobbing eigentlich immer um Beleidigungen geht und dass man, möchte man gegen das Mobbing vorgehen, immer direkt Screenshots anfertigen, dann die Nachricht löschen und den Absender blockieren soll, bevor man dann Anzeige bei der Polizei erstattet.

Zur Frage, ob Eltern bei Cybermobbing für ihre Kinder haften, hat Frau Stückmann uns vom Fall „Jonas“ erzählt und erklärt, dass das immer öfter nicht so ist. In sehr vielen Fällen wird bei Bestrafungen entschieden, dass die Kinder, die andere gemobbt haben, sich ihrer Taten durchaus bewusst gewesen sind und diese vorsätzlich immer weiter ausgeführt haben, weswegen Richter dann auch die Kinder selber bestrafen, wie das auch im Fall von Jonas gewesen ist. Jonas musste eine hohe Geldstrafe – mehr als 2000€ – selber bezahlen. Auf die Frage aus einer anderen Klasse, dass Kinder so viel Geld doch noch gar nicht hätten, erklärte Frau Stückmann, dass ein solches Urteil 30 Jahre lang gültig sei und die Bestraften das Geld dann eben zahlen müssten, wenn sie später einen Beruf haben und Geld verdienen. Zu Recht, oder? Schließlich ist mobben total gemein!

Als zweites großes Thema ging es um das „Recht am Bild“. Das kennt bestimmt jede*r: Ein lustiges Foto entsteht und schwupps, ist es an andere verschickt, damit die auch Spaß daran haben. Aber ist das ok? Nein! Fotos zu teilen, auf denen einzelne Menschen zu sehen sind, die man nicht um Erlaubnis gefragt hat, ist strafbar und das gilt auch für Minderjährige! Dabei ist auch egal, was ansonsten genau auf dem Bild zu sehen ist. Wenn eine Person auf dem Bild zu erkennen ist, muss sie immer(!) erst um Erlaubnis gefragt werden, bevor das Bild mit anderen geteilt wird.

Weil uns diese Informationen überrascht haben, waren unsere Klassenlehrer der Meinung, das zu wissen sei doch nicht nur für uns wichtig, sondern auch für die Schüler*innen anderer Klassen. Deswegen haben wir die Lernen-Plus-Tage vor den Herbstferien dafür genutzt, unser neues Wissen mit anderen zu teilen. Wir haben in kleinen Gruppen zu den einzelnen Themen des Webinars mit Hilfe der Schul-iPads und der App Keynote Vorträge erstellt. Die Vorträge habe wir dann zuerst zum Üben vor unseren Mitschüler*innen aus unserer eigenen Klasse gehalten und sind dann am Ende des letzten Lernen-Plus-Tages in die Klassen 5g und 5h gegangen und haben den Schüler*innen der Klassen präsentiert, was wir im Webinar Neues zu den Themen „Vermeidung von Cybermobbing“ und „Recht am Bild“ gelernt hatten. Das war für alle noch mal ein spannender Moment. Nun denken wir also mehr darüber nach, bevor wir ein Foto mit anderen teilen und wie und was wir anderen in Chats schreiben und haben auch ansonsten insgesamt viel im Webinar und bei der Gestaltung der Vorträge gelernt, was wir für unseren Alltag nutzen können. Das Webinar von „Law4School“ können und wollen wir deswegen allen empfehlen! Also: Klickt safe!

Autorin: S. Schekatz-Schopmeier

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